Mehr Schwung wagen
mit Text und PR von egopol

Weil jedes Wort zählt

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
egopol Agentur für Kommunikation

Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen der egopol Agentur für Kommunikation, nachfolgend Auftragnehmerin genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten ausschließlich und sind Vertragsbestandteil.

Entgegenstehende, von diesen Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, dass die Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich zustimmt.

Die Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin gelten auch dann, wenn die Lieferung an den Auftraggeber in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos ausgeführt wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.

§1 Angebot, Annahme, Rücktritt

1.1 Der Auftraggeber kann den Auftrag für Text, Web-(Re)Launch, Social Media oder PR-Leistungen schriftlich, per E-Mail oder mündlich erteilen.

1.2. Die Auftragnehmerin wird daraufhin ein Angebot mit Kostenvoranschlag erstellen. Dieses Angebot ist stets freibleibend und zwingt nicht zur Auftragsannahme zu den dort genannten Konditionen. Die Auftragnehmerin hält das Angebot für eine Dauer von drei Monaten aufrecht, sofern im Angebot nichts anderes bestimmt wird. Danach verliert es seine Gültigkeit, sofern in der Zwischenzeit kein Auftrag erteilt wurde.

1.3. Vom Angebot abweichende mündliche Absprachen bedürfen der Schriftform.

1.4. Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebots / Kostenvoranschlags durch den Auftraggeber zustande.

1.5. Der Auftraggeber kann vom Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Erteilungsdatum zurücktreten. Leistungen, die die Auftragnehmerin zu Rücktrittszeitpunkt bereits ausgeführt hat, sind vom Auftraggeber zu tragen.

1.6. Bei Rücktritt des Auftraggebers während der Bearbeitungsphase hat der Auftraggeber die Kosten für die abgeschlossenen Leistungen zu tragen.

§2 Mitwirkungspflichten

2.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Auftragsausführung nötigen Informationen (Informationen zum Unternehmen, Hintergrundberichte, allgemeine Texte, Fotos, sonstige Anforderungen) innerhalb von 30 Tagen nach Auftragserteilung bzw. nach konkreter Anfrage der Auftragnehmerin zur Verfügung zu stellen.

2.2. Der Auftraggeber ist desweiteren zur Mitwirkung verpflichtet, indem er das Erarbeitete (Texte, Konzepte, Web-Entwürfe) sichtet und freigibt. Änderungswünsche oder gar Mängel, die der Auftraggeber in dieser Phase feststellt, sind rechtzeitig im Rahmen einer Korrekturschleife an die Auftragnehmerin zu übermitteln.

2.3. Sollte der Auftraggeber mit der Lieferung der angeforderten Inhalte ohne angemessene Begründung bzw. über einen vertretbaren Zeitraum hinaus in Verzögerung kommen, hat die Auftragnehmerin das Recht, den Vertrag zu stornieren. Eine Rückerstattung der vom Auftraggeber gezahlten Honorare ist ausgeschlossen.

2.4. Website-Entwürfe werden auf einem Test-Server hochgeladen, so dass der Auftraggebere die Arbeitsfortschritte überprüfen kann. Diese Entwürfe, Desgin- und auch Grafikelemente dienen nur als Demo und bleiben im Eigentum der Auftragnehmerin.

§3 Honorare und Urheberrecht

3.1. Grundlage der Honorarberechnung ist das jeweilige Angebot über die beauftragten Leistungen.

3.2. Alle Leistungen des Angebots verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.3. Zusätzlich erbrachte Leistungen, die über den Leistungsumfang des jeweiligen Angebotes hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Dies betrifft insbesondere mögliche nachträgliche Änderungen des Auftraggebers.

3.4. In den Honoraren der Auftragnehmerin sind technische Kosten wie Erstellung von Grafiken, Illustrationen, Fotoarbeiten, Reproarbeiten, Lithografie, Bildnutzungsrechte, Modellbau, Satz, Ausbelichtung von Dateien, Texterfassung, Musterproduktion, Druck- wie auch ggf. Schaltkosten von Anzeigen nicht enthalten. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.5. Alle Fahrtkosten für Reisen und sonstige Nebenauslagen, die bei der Abwicklung des Auftrages entstehen, werden gesondert berechnet.

3.6.  Sofern nichts anderes bei Auftragserteilung vereinbart wurde, wird dem Auftraggeber ein Text- oder konzeptioneller Vorschlag auf Basis des Briefings vorgelegt. Änderungswünsche seitens des Auftraggebers sind im Rahmen einer Korrekturschleife zu benennen, s. §2. Sollte der Auftraggeber im Anschluss trotz erfolgter Anpassungen in seinem Auftrag den Vorschlag nicht akzeptieren, gilt der mit Auftragserteilung geschlossene Vertrag als erfüllt und wird voll in Rechnung gestellt.

3.7. Datenträger wie auch Daten bleiben Eigentum der Auftragnehmerin. Mit der Zahlung von Honoraren erwirbt der Auftraggeber keinerlei Rechte an Daten wie auch an Datenträgern.

§4 Datenschutz

Die Auftragnehmerin versichert die Wahrung des Datengeheimnisses nach §4, 5 des BDSG. Die Datensätze des Auftraggebers werden nach Projektabschluss auf Wunsch vollständig an das Unternehmen zurückgegeben bzw. sicher vernichtet: Drei Monate nach Projektabschluss werden die Datensätze bei der Auftragnehmerin gelöscht. Vorsorglich sei darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber für die Datenhaltung verantwortlich sind.

§5 Auftrag an Dritte

Aufträge an dritte Unternehmen und Personen erteilen wir nach Absprache mit unseren Auftraggebern auf Rechnung und Namen des Auftraggebers, sofern diese Absprache getroffen wurde. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Beauftragung Dritter unter der Beachtung eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg für unseren Auftraggeber.

§6 Nutzungsrechte

6.1 Die Parteien vereinbaren, dass auf alle von der Auftragnehmerin erstellten Arbeiten und Leistungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes Anwendung finden und zwar auch dann, wenn die Voraussetzungen für einen urheberrechtlichen Schutz nach §2 UrhRG (z.B. Schöpfungshöhe) nicht vorliegen.

6.2 Der Auftraggeber erwirbt erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars ein einfaches Nutzungsrecht, um die Arbeiten und Leistungen von der Auftragnehmerin in dem vertraglich vereinbarten Umfang, zu den vertraglich vereinbarten Zwecken und für die Laufzeit dieses Vertrages bzw. für eine ausdrückliche vereinbarte Dauer und räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bzw. gemäß dem Vertragszweck beschränkt, zu verwenden. Eine weitergehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Einwilligung durch die Auftragnehmerin. Ebenso bedarf jede Bearbeitung oder sonstige Veränderung und jede nicht vertragsgemäße Nutzung der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Auftragnehmerin.

6.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, stets die Auftragnehmerin als Urheberin der Arbeiten und Leistungen an geeigneter Stelle wie folgt zu benennen: „Marion Linneberg, egopol“.

6.4 Sämtliche Rechte an im Rahmen einer Präsentation gezeigten Arbeiten verbleiben bei der Auftragnehmerin. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars wird lediglich der Präsentationsaufwand erstattet; der Auftraggeber erwirbt mit dieser Zahlung keinerlei Nutzungsrecht oder sonstige über die Präsentation hinausgehenden Ansprüche.

6.5 Wir nehmen darüber hinaus für alle Arbeiten und Leistungen den Schutz durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Geschmacksmustergesetz, das Markengesetz und Patentgesetz in Anspruch, soweit diese anwendbar sind.

§7 Haftung

7.1 Eine Überschreitung von Abgabeterminen, ohne dass dies von der Auftragnehmerin zu vertreten ist, berechtigt den Auftraggeber nicht zum Rücktritt von seinem Auftrag.

7.2 Schadensersatzansprüche aus Delikt, soweit diese nicht Ansprüche wegen Verletzung von Körper, Leben und oder Gesundheit betreffen, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht.

7.3 Ansprüche für sonstige Schäden sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden wurde vorsätzlich herbeigeführt.

7.4 Für Inhalte, Aussagen und Form haftet die Auftragnehmerin lediglich im oben dargestellten Rahmen. Es obliegt dem Auftraggeber, Inhalte, Aussagen und Form rechtlich zu prüfen oder prüfen zu lassen. Alle von der Auftragnehmerin erstellten oder überarbeiteten Texte und Kommunikationsmaßnahmen sind vor Satzerstellung und Drucklegung bzw. Online-Veröffentlichung vom Auftraggeber zu prüfen und abzuzeichnen. Mit dieser Prüfung übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Unterlässt der Auftraggeber diese Prüfung, so kann für die entstandenen Kosten keine Haftung übernommen werden. Eine Haftung für Schäden, die durch Textaussagen hervorgerufen werden könnten, ist, außer im obigen Rahmen, ausgeschlossen.

7.5 Die Auftragnehmerin haftet nicht für eine Eintragungsfähigkeit und wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen.

7.6 Eine Haftung für nicht vorhersehbare oder nicht vertragstypische Schäden ist ausgeschlossen.

7.7 Werden Dritte von der Auftragnehmerin eingeschaltet, sind diese nicht ihre Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für Leistungen dieser Dritten wird ausgeschlossen, soweit dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

§8 Zahlungsbedingungen

8.1 Rechnungen und Abschlagszahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach deren Erhalt zur Zahlung fällig.

8.2 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist von 14 Tagen kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug.

8.3 Vorbehaltlich sonstiger Rechte darf die Auftragnehmerin Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweils gültigen Dispositionskredit-Zinssatzes ihrer Hausbank in Rechnung stellen. Dem Auftraggeber wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.

8.4 Bei Web-Relaunches sowie sonstigen Aufträgen, die eine analytische und strategische Konzeption erfolgen (Begleitung Unternehmenskommunikation, Reputationsmanagement, Corporate Publishing, Social Media Betreuung) und deren Rechnungssumme ohne Mehrwertsteuer die Summe von 2.500,00 Euro überschreitet, ist eine Abschlagszahlung, vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung, wie folgt zu leisten: Ein Drittel der jeweiligen Auftragssumme bei Abschluss der Konzeptionsphase und mit Übersenden des Konzepts oder vergleichbarer Unterlagen. Die beiden verbleibenden Drittel sind nach Fertigstellung des Auftrages zu zahlen.

8.5 Ist der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung gem. obiger Regelung in Verzug oder tritt in seinem Vermögen eine wesentliche Verschlechterung ein, so behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, für noch ausstehende Zahlungen unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ab- oder Auslieferung der eigenen Leistungen oder deren von zuliefernden Dritten zu verlangen.

§9 Aufrechnung

Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

§10 Konkurrenzausschluss

Sofern mit dem Auftraggeber ein Konkurrenzausschlussvertrag über das jeweilige Marktsegment geschlossen wurde, verpflichtet sich die Auftragnehmerin, den Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte zu informieren und gegebenenfalls Konkurrenzausschluss für im einzelnen festzulegende Dienstleistungen zu gewähren. Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch die Auftragnehmerin korrespondiert die Verpflichtung des Auftraggebers, während des ungekündigten Werk- oder Arbeitsvertrages im Bereich des Vertragsgegenstandes kein weiteres Textbüro bzw. keine weitere PR-Agentur neben der Auftragnehmerin mit Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung von kommunikativen Arbeiten zu beauftragen.

§11 Schriftform

11.1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sowie Anerkennung von Einkaufs- und oder Zahlungsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

11.2. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

§12 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht.

§13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1. Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.3. Ist der Auftraggeber Kaufmann, diesem gleichgestellt, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin Würzburg.

Stand: 01/2024